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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hausordnung der Ferienanlage CYNAMON
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Reservierung (Aufenthaltsmeldung)
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Die Meldung eines Aufenthalts in der Ferienanlage CYNAMON ist mit der Notwendigkeit verbunden, eine Reservierung zu machen und eine Anzahlung innerhalb von 7 Tage ab der Reservierung zu leisten.
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Eine Reservierung kann telefonisch, per E-Mail bzw. persönlich in der Ferienanlage CYNAMON, ul. Kaprala Koniecznego 8 in Dziwnów erfolgen.
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Die Reservierung gilt als gültig nach ihrer mündlichen bzw. schriftlichen Annahme und Bestätigung von einem Mitarbeiter der Ferienanlage CYNAMON.
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Die Vornahme einer verbindlichen Reservierung gilt als Annahme und Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter: AGB) und der Hausordnung der Ferienanlage CYNAMON.
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Anzahlung
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Nach der Vornahme einer Reservierung ist der Gast verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 30% des Aufenthaltswerts in der in der Reservierung angegebenen Frist, d.h. innerhalb von 7 Tagen zu leisten.
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Der übrige fällige Betrag ist von dem Gast am Anreisetag an der Rezeption der Ferienanlage CYNAMON bar, evtl. per Überweisung (in einem solchen Fall ist ein Nachweis für den Überweisungsauftrag vorzulegen) zu bezahlen.
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Die Ferienanlage CYNAMON behält sich das Recht vor, den Vertrag mit einem Gast aufzulösen, der die in den Pkt. 2.1 und 2.2 genannten Beträge nicht in der gesetzten Frist bezahlt hat.
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Zahlungsbedingungen
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Sämtliche Gebühren für die von der Ferienanlage CYNAMON erbrachten Dienstleistungen sind in ihrem Sitz zu entrichten bzw. auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
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Die Preise für Leistungen für Gäste sind Vertragspreise und enthalten die Umsatzsteuer.
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Ferner ist der Gast verpflichtet, die Kurtaxe für jeden Aufenthaltstag in der von der Gemeindeverwaltung von Dziwnów festgelegten Höhe zu entrichten.
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Stornierung und Anzahlungserstattung
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Der Gast ist berechtigt, seinen Aufenthalt unter dem Vorbehalt zu stornieren, dass ihm je nach der Stornierungszeit die geleistete Auszahlung nicht erstattet werden kann. Die Anzahlung kann von der Ferienanlage CYNAMON als Ausgleich der getragenen Kosten abgezogen werden. Die Höhe der nicht zu erstattenden Auszahlung ist den nachfolgenden Regeln zu entnehmen.
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Eine Stornierung, falls sie mit der Erstattung der Anzahlung verbunden sein soll, bedarf einer schriftlichen Benachrichtigung.
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Unabhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung eines gebuchten Aufenthalts, wird jedes Mal bei der Erstattung einer geleisteten Anzahlung von der Ferienanlage CYNAMON eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 PLN (in Worten: fünfzig Zloty) für jede gemeldete Reservierung abgezogen.
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Bei einer Stornierung bis zu 31 Tagen vor dem Beginn des Aufenthalts in der Ferienanlage CYNAMON, wird die geleistete Anzahlung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr, von der im Pkt. 4.3 die Rede ist, erstattet.
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Bei einer Stornierung zwischen dem 30. und 20. Tag vor dem Beginn des Aufenthalts, werden 50% der geleisteten Anzahlung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr, von der im Pkt. 4.3 die Rede ist, erstattet.
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Bei einer Stornierung ab 19 Tagen vor dem Beginn des Aufenthalts wird die geleistete Anzahlung nicht erstattet.
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Bei einer Stornierung während der Aufenthaltsdauer wird die Gebühr für den Aufenthalt nicht erstattet.
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Die Vornahme einer Buchung und die Überweisung einer Anzahlung gelten als Genehmigung der vorstehenden Bedingungen.
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Behalten der Reservierung
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Meldet sich der Gast an der Rezeption der Ferienanlage CYNAMON nicht am Tag des Aufenthaltsbeginns (d.h. an dem Tag, für den die Reservierung vorgenommen wurde), bleibt eine Reservierung, die mit einer Anzahlung bestätigt wurde, bis zum Beginn des jeweils nächsten Hoteltages behalten. Eine Reservierung ohne Anzahlung wird aus dem Hotelsystem um 7:00 des jeweils nächsten Tages gelöscht.
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Rechte und Pflichte von Gästen
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Der Gast ist berechtigt, die von der Ferienanlage CYNAMON angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
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Der Gast ist berechtigt, an der Rezeption der Ferienanlage CYNAMON sämtliche Anmerkungen und Empfehlungen zum Aufenthalt zu melden sowie notwendige Hilfe und Betreuung zu erhalten.
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Der Gast ist verpflichtet, den von der Ferienanlage CYNAMON festgelegten Hoteltag zu beachten: in der Sommersaison (20.06-01.09) von 16:00 Uhr bis 11:00 Uhr, nach der Sommersaison (01.09-20.06) von 13:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
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Der Gast ist verpflichtet, den von der Ferienanlage CYNAMON festgelegten Hoteltag zu beachten.
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Bei fehlender Abmeldung bis zu der festgelegten Uhrzeit, d.h. in der Sommersaison (20.06-01.09) bis 11:00 Uhr, nach der Sommersaison (01.09-20.06) bis 10:00 Uhr, wird der Gast mit einem Betrag belastet, der der Höhe des Satzes für einen Hoteltag gemäß der geltenden Preisliste entspricht.
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Nach der Entrichtung einer Gebühr von 10 PLN/Hoteltag, kann der Gast einen Parkplatz nutzen, über den die Ferienanlage CYNAMON verfügt.
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Für eine Unterkunft steht ein Parkplatz zu.
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Der Gast ist verpflichtet, den Parkplatz der Ferienanlage CYNAMON nach dem beendeten Aufenthalt zu verlassen: in der Sommersaison (20.06-01.09) bis 11:00 Uhr, nach der Sommersaison (01.09-20.06) bis 10:00 Uhr.
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Bei fehlender Einhaltung des Pkt. 7 wird der Gast mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 50,00 PLN (in Worten: fünfzig Zloty) für den Parkplatz belastet.
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Der Gast ist verpflichtet, auf dem Gelände der Ferienanlage CYNAMON Brandschutz- und Ordnungsvorschriften zu beachten.
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Ab dem Zeitpunkt des Aufenthaltsbeginns ist der Gast verpflichtet, Anweisungen der Vertreter der Anlage zu befolgen, die die Umsetzung des Aufenthalts ermöglichen.
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Wenn der Gast die Hausordnung der Ferienanlage CYNAMON grob, pausenlos bzw. so verletzt, dass dies das Leben und die Gesundheit anderer Gäste gefährdet, ist die Ferienanlage berechtigt, den Vertrag mit diesem Gast mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ihn mit den aus seinem Verschulden entstandenen Kosten zu belasten.
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Beim Eintritt von Ereignissen, von denen im Pkt. 12 der AGB die Rede ist, sowie bei gewaltsamen Konflikten bzw. Konflikten mit Androhung der Gewalt zwischen Gästen, ist das Rezeptionspersonal der Ferienanlage CYNAMON berechtigt, über derartige Fälle Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen.
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Die Gäste der Ferienanlage haften für Geräte und Anlagen, die Ausstattung der Zimmer / der Ferienhäuser sind. Im Falle ihrer Beschädigung tragen sie dafür volle finanzielle Haftung.
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Der Gast ist verpflichtet, den bei der Anmeldung ausgehändigten Zimmer- / Hausschlüssel zurückzugeben. Beim Verlieren des Schlüssels wird der Gast mit einer Gebühr in Höhe von 20,00 PLN (in Worten: zwanzig Zloty) belastet.
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Es ist untersagt, während des Aufenthalts in der Ferienanlage CYNAMON das Zimmer / das Ferienhaus ohne Wissen eines Rezeptionsmitarbeiters Dritten zu übergeben.
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Der Gast ist verpflichtet, das Rezeptionspersonal über alle Personen zu benachrichtigen, die ihn in der Anlage besuchen und keine Gäste der Ferienanlage CYNAMON sind. Besucher haben an der Rezeption der Ferienanlage einen Ausweis vorzuzeigen und die Anlage vor 22:00 Uhr zu verlassen.
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Am letzten Tag des Aufenthalts hat sich der Gast an der Rezeption zu melden, um alle mit der Abmeldung verbundenen Formalitäten zu erledigen (d.h. Zimmerabnahme von einer durch die Ferienanlage berechtigten Person, Rückgabe des ausgehändigten Schlüssels).
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Entspricht die Lage des von der Ferienanlage vorgeschlagenen Zimmers nicht den Erwartungen des Gastes und es besteht eine Möglichkeit, das Zimmer in ein anderes Zimmer mit demselben Standard zu wechseln, kann dies ohne zusätzliche Kosten unter der Bedingung erfolgten, dass es vor der Unterbringung geschieht. Zimmerwechsel auf Wunsch des Gastes nach der Unterbringung (aus Gründen, die nicht auf das Hotel zurückzuführen sind), unterliegt einer zusätzlichen Gebühr in Höhe des aktuellen Satzes für einen Hoteltag.
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Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängert möchten, sind Sie gebeten, es an der Rezeption vor der Beendigung des Hoteltags zu melden.
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Haftung
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Die Ferienanlage CYNAMON behält sich das Recht vor, den Wert von Leistungen nicht zu erstatten, die teilweise oder im Ganzen aus Gründen nicht genutzt wurden, die der Gast zu vertreten hat.
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Die Ferienanlage CYNAMON haftet (ausschließlich) für Wertgegenstände, die den Gästen gehören und zwecks Aufbewahrung übergeben werden.
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Beim Eintritt schicksalhafter Ereignisse, die die Ferienanlage CYNAMON nicht zu vertreten hat, behält sie sich das Recht vor, die Reservierung jeder Zeit zu stornieren. In einem solchen Fall verpflichtet sich die Ferienanlage CYNAMON, ein Ersatzangebot zu unterbreiten bzw. den bereits bezahlten Betrag zurückzuzahlen.
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Der Anspruch auf Ersatz eines Schaden, der auf den Verlust bzw. die Beschädigung der in die Ferienanlage CYNAMON mitgebrachten Sachen zurückzuführen ist erlischt, wenn der Geschädigte nach dem Erhalt der Information über den Schadeneintritt darüber einen Rezeptionsmitarbeiter bzw. einen anderen Vertreter der Ferienanlage CYNAMON nicht unverzüglich informiert hat.
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Ansprüche auf Ersatz eines Schaden, die auf den Verlust bzw. die Beschädigung der in die Ferienanlage CYNAMON mitgebrachten Sachen zurückzuführen sind, verjähren nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag, an dem der Geschädigte über den Schaden erfahren hat, und auf jedem Fall mit Ablauf eines Jahres ab dem Tag, an dem der Geschädigte die Dienstleistungen der o.g. Anlage nicht mehr in Anspruch nahm.
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Reklamationen
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Bemerkungen und Reklamation betreffend Unterkunft, Verpflegung und andere von der Ferienanlage CYNAMON angebotene Dienstleistungen sind nach Möglichkeit unmittelbar nach der Feststellung der Grundlagen für ihre Meldung einem Vertreter der Ferienanlage CYNAMON zu melden, der verpflichtet ist, die Begründetheit einer vorgebrachten Reklamation zu prüfen..
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Etwaige Reklamationen dürfen den Aufenthaltstermin und die Höhe der fälligen Zahlung nicht beeinflussen.
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Reklamationen werden individuell geprüft. Über die Methode ihrer Prüfung und der Erledigung der jeweiligen Sache wird die Ferienanlage CYNAMON den die Reklamation vorbringenden Gast informieren.
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- Sonstiges
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Wertsachen, Wertpapiere sowie Gegenstände mit wissenschaftlichem und künstlerischem Wert sind an der Rezeption zwecks Aufbewahrung zu übergeben.
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Gemäß den allgemein geltenden Regeln gilt auf dem Gelände der Ferienanlage CYNAMON, mit Ausschluss von Veranstaltungen, die von der Ferienanlage CYNAMON organisiert werden, Nachtruhe (von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr).
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Wird im Zimmer des Gastes die Anwesenheit von Personen festgestellt, die darin übernachten und für die keine angemessene Gebühr entrichtet wurde, ist die Ferienanlage CYNAMON berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der Gebühr gemäß geltender Preisliste aufzuerlegen.
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Es ist untersagt, in Zimmern und Ferienhäusern der Ferienanlage CYNAMON Geräte zu nutzen, die das Leben und die Gesundheit der Gäste gefährden könnten.
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In Zimmern und Ferienhäusern der Ferienanlage CYNAMON gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich in Raucherzonen erlaubt.
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In den Zimmern der Ferienanlage CYNAMON dürfen keine Mahlzeiten zubereitet werden.
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Mahlzeiten dürfen an einem dafür bestimmten und von der Ferienanlage CYNAMON genannten Ort zubereitet werden.
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Bei einem längeren Aufenthalt (d.h. länger als 7 Tage) sind das Aufräumen und der Bettwäsche-Wechsel im Preis enthalten (einmal in 7 Tagen).
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Bei Aufenthalten, die kürzer als 7 Tage sind, sind das Aufräumen und der Bettwäsche-Wechsel gegen eine Gebühr in Höhe von 20 PLN möglich.
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In der Ferienanlage CYNAMON sind kleine Haustiere, ausschließlich in dem Camping-Bereich erlaubt. Haustiere müssen gültigen Impfpass, Maulkorb angelegt haben und an der Leine sein. Der Kot Ihres Tieres muss entfernt werden! Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Erholung anderer Gäste. Haustiere dürfen auch keine Gefahr für andere Gäste der Ferienanlage darstellen.
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Am Anreisetag wird eine Kaution von 100 PLN erhoben. Die Kaution wird bei der Anmeldung - am Abreisetag erstattet.
Diese AGB sind ein integraler Teil von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen von der Ferienanlage CYNAMON. Sie werden zur Kenntnis der Gäste auf der Webseite der Ferienanlage: www.cynamondziwnow und in Hotelbroschüren in Zimmern der Ferienanlage veröffentlicht. Auf Wunsch der Gäste werden sie auch an der Rezeption ausgehändigt.